35 Kassen erhöhten 2026 den Zusatzbeitrag. Die günstigste GKV kostet nur 2,18 % – bei der teuersten zahlen Sie 4,39 %. Die Leistungen sind identisch. Der Unterschied: reines Geld.
Wie viel könnten Sie mit der günstigsten Kasse sparen?
✅ Kostenlos · keine eigene Kündigung nötig · §175 SGB V
Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium, Stand März 2026
Die gesetzlichen Leistungen aller Kassen sind identisch. Der einzige Unterschied: der Zusatzbeitrag. Wer wechselt, zahlt weniger — für exakt die gleiche Leistung.
Bei 5.000 € Brutto/Monat und Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse sparen Sie über 600 € pro Jahr.
Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt (SGB V). Arzt, Krankenhaus, Medikamente — alles identisch.
Der Antrag dauert keine 5 Minuten. Kündigung der alten Kasse übernimmt die neue automatisch.
Aufnahmepflicht nach §175 SGB V: Die neue Kasse muss Sie aufnehmen. Vorerkrankungen spielen keine Rolle.
Nach 12 Monaten Mindestbindung können Sie monatlich wechseln. Bei Beitragserhöhung sofort per Sonderkündigungsrecht.
Familienversicherung bleibt beim Wechsel erhalten. Kinder und nicht-erwerbstätige Partner sind kostenlos mitversichert.
Differenz günstigste (2,18 %) vs. teuerste Kasse (4,39 %). Gesamtersparnis inkl. Arbeitgeberanteil.
Zusatzbeiträge aller großen gesetzlichen Krankenkassen. Stand: Januar 2026.
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag ↕ | Gesamtbeitrag* | Bewertung | Visualisierung | Aktion |
|---|
* Gesamtbeitrag = 14,6 % allg. Beitragssatz + Zusatzbeitrag. Quelle: GKV-Spitzenverband 2026.
Von der Entscheidung bis zum ersten Sparmonat — der gesamte Prozess dauert nur wenige Minuten.
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1–2 WochenNeue Kasse kündigt automatisch
1. Jun. 2026Ab 1. des Folgemonats
DauerhaftWenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort kündigen — unabhängig von Wartefristen. Die neue Kasse übernimmt alles automatisch.
Nach §175 Abs. 4 SGB V können Versicherte ihre Krankenkasse außerordentlich kündigen, sobald eine Beitragserhöhung angekündigt wird.
Sie haben 2 Monate nach Bekanntgabe der Erhöhung Zeit. Die Kündigung gilt dann mit Ende des übernächsten Monats.
Sie müssen nicht selbst kündigen. Stellen Sie einfach einen Antrag bei der neuen Kasse — die erledigt die Kündigung für Sie.
Ihre Krankenkasse muss Sie schriftlich informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht — per Brief oder im Online-Portal.
Der Wechsel dauert in der Regel 2 Monate zum Monatsende. Sie stellen den Antrag bei der neuen Kasse bis zum Ende eines Monats – die neue Kasse übernimmt die Kündigung automatisch. Online dauert der Antrag selbst nur 3 Minuten.
Nein. Wenn Sie sich bei einer neuen Krankenkasse anmelden, übernimmt diese automatisch die Kündigung Ihrer alten Kasse. Sie müssen nichts weiter tun.
Die BKK firmus hat 2026 mit 2,18 % den bundesweit günstigsten Zusatzbeitrag, gefolgt von der BAHN-BKK mit 2,29 % und der hkk mit 2,59 %. Alle drei sind bundesweit zugängliche Kassen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie nach §175 Abs. 4 SGB V ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe kündigen – unabhängig davon, wie lange Sie bereits versichert sind.
Ja, der Mindestleistungskatalog ist durch das SGB V gesetzlich festgelegt. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente — alles identisch. Manche Kassen bieten freiwillige Zusatzleistungen an.
Ja, uneingeschränkt. Gesetzliche Krankenkassen unterliegen der Aufnahmepflicht (§175 SGB V). Sie müssen jeden gesetzlich versicherten Antragsteller aufnehmen – unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter.
Freiwillig gesetzlich Versicherte können wechseln. Die Kündigung muss zum Ende eines Kalendermonats mit mindestens 2 Monaten Frist erfolgen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch hier.
Ja. Auch Rentner (KVdR-Versicherte) können die Krankenkasse wechseln. Gleiche Fristen und Regelungen gelten. Da Rentner keinen AG-Anteil haben, lohnt sich der Vergleich besonders.
Ja. Familienversicherte können zur neuen Kasse mitgebracht werden. Die kostenlose Mitversicherung bleibt erhalten. Sie müssen die Familienversicherung bei der neuen Kasse neu beantragen.
GKV-Beitrag 2026: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (je 7,3 % AN/AG) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (je zur Hälfte AN/AG). Bei 3.500 € Brutto und 3,0 % Zusatzbeitrag: (14,6 % + 3,0 %) / 2 × 3.500 € = 308 €/Monat AN-Anteil.
Laut GKV-Schätzerkreis wird der Zusatzbeitrag auch 2027 weiter steigen. Experten erwarten einen Anstieg auf 3,2–3,5 % im Schnitt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu einer strukturell günstigeren Kasse zu wechseln.
Kostenlos, unverbindlich, keine eigene Kündigung nötig. Ihre neue Kasse übernimmt alles.
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